§ 1 - Rechte und Pflichten des Mieters
- Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen, jedoch ausschließlich zu privaten Erholungszwecken.
- Jede gewerbliche Nutzung oder Weiter- bzw. Untervermietung ist untersagt.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt samt Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, schuldhafte Beschädigung, die er oder eine andere zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigte Person verursacht hat, unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der Mängelbeseitigung.
- Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als der im Vertrag festgelegten Personenzahl bewohnt bzw. benutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen.
- Das Mietverhältnis gilt für die im Mietvertrag bestätigte Mietzeit.
- Die Anreise erfolgt am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten zu den üblichen Bürozeiten. Bei Anreisen außerhalb der Anreise- bzw. Bürozeit ist ein Zuschlag von 30,- Euro zu zahlen.
- Die Abreise erfolgt bis spätestens letzten Miettag des Vertrages 10:00 Uhr. Bei späterer Abreise und Wiederbelegung der Wohnung kann eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Endreinigung erhoben werden.
- Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mit in das Mietobjekt eingebracht werden und müssen in jedem Fall bei der Buchung des Ferienobjektes angegeben werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, wenn vorhanden, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch Personen, denen der Aufenthalt im Objekt gestattet ist, diese beachten. Ist keine Hausordnung vorhanden, hat sich der Mieter rücksichtsvoll gegenüber seinem Umfeld und entsprechend normaler Umgangsform zu verhalten.
§ 2 – Rechte und Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragszeit im vertragsmäßigen Zustand zu überlassen.
- Der Vermieter oder der Vermietungsservice sind berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessenen Tageszeiten zu betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu jeder Tages- und Nachtzeit auch ohne Beisein des Mieters gestattet.
§ 3 - Rücktritt durch den Mieter Nichtinanspruchnahme
- Der Mieter ist berechtigt den Mietvertrag bis 4 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Stornierungskosten betragen in diesem Fall 25,- Euro. Bereits gezahlte Anzahlungen werden umgehend zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt Anzahlungen mit der Stornogebühr zu verrechnen.
- Bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Mietpreis, abzüglich der dem Vermieter ersparten Leistungen zu entrichten. Die Aufwendungsersparnis des Vermieters beträgt 20 v.H. des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter wird sich in Falle einer Nichtinanspruchnahme um eine andere Vermietung bemühen, um den Verlust für den Mieter zu minimieren.
- Wird Ihre Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so steht Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht der Kündigung zu.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, deren Police wir Ihnen zum Mietvertrag mit anbieten.
§ 4 - Haftung
- Der Vermieter bzw. der in seinem Auftrag handelnde Vermietungsservice haftet in Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen vereinbarten Reiseleistungen und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
- Der Vermieter bzw. der Vermietungsservice haftet nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom und/oder Gasversorgung.
- Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für die Verschuldung seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Mehrere Mieter haften für die Verpflichtung aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
§ 5 – Ansprüche Gerichtsstand
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können nur innerhalb eines Monats schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
- Gerichtsstand für klagen gegenüber dem Vermieter ist Stralsund.
- Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
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Ermäßigt (16 - 17 Jahre): 1,40 EUR
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Erwachsene: 1,20 EUR
Ermäßigt (16 - 17 Jahre): 0,60 EUR
Hund: 1,00 EUR
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Bei Abweichungen und Änderungen gilt der Text Kurtaxe und Preise aus
www.zingst.de vom 30.11.2007